Zum Schutz vor den unterschiedlichen Meningokokken-Gruppen gibt es verschiedene Impfungen. Bislang hat die Ständige Impfkommission (STIKO) standardmäßig nur eine Impfung gegen Meningokokken C empfohlen.
Jetzt hat die STIKO ihre Impfempfehlung erweitert – für einen bestmöglichen Schutz werden ab sofort zwei Impfungen standardmäßig empfohlen: die Meningokokken-C und B-Impfungen werden daher von allen Krankenkassen bezahlt.
Gut zu wissen: Da die Erstattung der Meningokokken-B-Impfung noch recht neu ist, erfolgt diese bislang noch nicht in allen Bundesländern automatisch über die elektronische Gesundheitskarte (umgangssprachlich auch bekannt als "Versichertenkarte") deines Kindes. Sprich hierzu am besten mit dem Praxisteam der Kinderarztpraxis.
Einige Krankenkassen erstatten auf Anfrage auch die Kosten für die Meningokokken-ACWY-Impfung, welche vor allem bei Reisen empfohlen wird. In der Tabelle siehst du direkt, ob deine Krankenkasse dabei ist.
Selbst wenn deine Krankenkasse in der obenstehenden Tabelle derzeit noch rot markiert ist, solltest du auf jeden Fall bei ihr nachfragen.
Gut zu wissen: Einige Krankenkassen erstatten auf Anfrage auch die Kosten für die Meningokokken-ACWY-Impfung, welche vor allem bei Reisen empfohlen wird.
Die STIKO empfiehlt die Meningokokken-B-Impfung für Kinder bis zum 5. Geburtstag - voll erstattet durch deine Krankenkasse. Lass dich jetzt ärztlich zu den Meningokokken-Impfungen beraten.
Hier erklären wir die Begrifflichkeiten
Was ist eine Pflichtleistung?
Pflichtleistungen müssen von den Krankenkassen bezahlt werden. Grundlage hierfür ist eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) als Standardimpfung und die nachfolgende Umsetzung dieser Empfehlung in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Was ist eine allgemeine Erstattung?
Krankenkassen haben die Möglichkeit, Impfleistungen als zusätzliche Leistung freiwillig zu erstatten. Jede Krankenkasse kann selbst entscheiden, welche zusätzlichen Leistungen und unter welchen Voraussetzungen sie diese ihren Versicherten anbietet.
Erstattung von Reiseimpfungen
Viele Krankenkassen erstatten freiwillig Reiseimpfungen bei privaten Auslandsreisen. Auf der Homepage des Centrums für Reisemedizin (CRM) kann man sich beispielsweise über reisemedizinische Länderempfehlungen informieren.
*Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen, wir können jedoch keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen. Um sicherzugehen, ob die Impfung im Einzelfall übernommen wird, raten wir zu einer Nachfrage bei der jeweiligen Krankenkasse. Alle hier zusammengeführten Informationen stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen.
NP-DE-MNU-WCNT-230080, Apr24